Es gab eine Zeit, in der die sogenannte Einliegerwohnung beim Bau vom Eigenheim eine Pflicht war: Es durfte kein Haus gebaut werden, in welchem diese kleine Wohneinheit fehlte. Grund dafür war die Wohnungsknappheit nach dem Ende vom Zweiten Weltkrieg. Ihren Namen hat diese besondere Art Wohnung von den Landarbeitern, die als „Einlieger“ auf Bauernhöfen in Lohn und Brot standen und eine entsprechende Unterkunft brauchten. Das Wort Einlieger bezeichnet hierbei Menschen ohne Grundbesitz, die nur zur Miete wohnen konnten und sich keine eigenen Immobilien leisten konnten.
Einliegerwohnungen früher und heute
Früher waren die Wohnverhältnisse deutlich anders, als heute. Räume zu mieten, bedeutete nicht zwangsläufig, auch eine abgeschlossene Wohnung zu bewohnen. Einliegerwohnungen waren oft ohne einen separaten Eingang ins Haus integriert, manchmal sogar ohne eine Küche oder sanitäre Anlagen. Solange die Wohnung heutzutage nicht weiter abgegrenzt ist und über Koch- beziehungsweise Badegelegenheit inklusive WC nicht verfügt, spricht man zwar auch von einer Einliegerwohnung, bezeichnet das Haus weiterhin aber als Einfamilienhaus. Erst, wenn eine eigene Küche oder Wohnküche, ein eigenes Badezimmer und ein abgeschlossener Zutritt geschaffen wurden, wird das Haus zum Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Dabei konnte – im Sinne dieser Benennung – ruhig eine gemeinsame Haustüre und ein gemeinsames Treppenhaus bestehen; wichtig war und ist die Abgeschlossenheit beider Wohnparteien. Schon früher war die Hauptwohnung die zentrale, größere Einheit, während die Einliegerwohnung kleiner, meist auch ungünstiger gelegen ist. So muss die Einliegerwohnung nicht immer einen Zutritt zu Garten, Balkon oder Terrasse haben, ist manchmal nur über eine Treppe zu erreichen, während die Hauptwohnung über all diesen Komfort verfügt.
Nutzung als Generationenhaus
Eine Einliegerwohnung bietet sich an, wenn die Eltern mit Kindern – also mehrere Generationen unter einem Dach – wohnen. Auch Geschwister nutzen diese durch die Aufteilung der Kosten günstige Möglichkeit, zu wohnen, sehr gerne, zum Beispiel nachdem das Haus der Eltern an sie überschrieben wurde, beziehungsweise nachdem es gemeinsam gekauft wurde. Sicher – wo Angehörige unter einem Dach wohnen, gibt es auch Reibungspunkte, die sich aber lösen lassen, wenn alles korrekt abgerechnet wird und sich jede der Parteien an gewisse Regeln hält.
Vermietung einer Einliegerwohnung
Die gewinnbringendste Nutzungsmöglichkeit für die Einliegerwohnung ist die Vermietung. Man muss es mögen, so nahe mit womöglich völlig fremden Menschen in einem Haus zu wohnen und gegebenenfalls sogar einen Garten gemeinsam zu nutzen. Die Mieter sorgen aber durch die Zahlung der Miete für ein Zusatzeinkommen, das sich selbstverständlich nach der Größe der Wohnung richtet. Es müssen nach heute geltendem Recht extra Zähler für Strom und Wasser vorhanden sein, ebenso, wie eine korrekte Abrechnung der Heizkosten erforderlich ist. Die Mieter einer Einliegerwohnung unterliegen anderen Kündigungsbedingungen, als jene, die in einer eigens als extra Wohnung gekennzeichneten Wohnung leben. Der Vermieter braucht hier keine besonderen Gründe für die Kündigung. Eine Information bei fachkundigen Stellen über die genauen Gegebenheiten und die Rechtmäßigkeit vom Mietvertrag in diesem Mietverhältnis ist daher empfehlenswert.
Nutzung der Einliegerwohnung als Geschäftsraum oder Büro
In einem Haus zu leben und zu arbeiten sehen viele Menschen als Vorteil an. Die Freizeit in der separaten Wohnung und im Garten zu verbringen, keinen Arbeitsweg in Kauf nehmen zu müssen: Das ist herrlich. Morgens länger zu schlafen, den Feierabend nach ein paar Metern Fußweg schon beginnen zu können und auch die Pausen mit der Familie zu verbringen – das kann nicht jeder von sich behaupten. Um eine Einliegerwohnung als Geschäftsraum – Büro oder Laden – nutzen zu können, muss dies jedoch im Bebauungsplan vorgesehen sein. Danach können die Kosten für die Räume als Geschäftsräume steuerlich angegeben werden, ähnlich eines gemieteten Ladens oder Büros. Ist die gewerbliche Nutzung nicht gestattet, kann die Änderung bei der Gemeinde beantragt werden – nicht immer wird dem Antrag allerdings entsprochen. In reinen Wohngebieten ist es sehr schwer, eine Gewerbeanmeldung für die Einliegerwohnung durchzusetzen.
